Neue GAV Mindestlöhne für die Reinigungsbranche PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 06. Oktober 2010 um 00:00 Uhr

ARAG_Urosevic

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 23. September 2010 neue Mindestlöhne für die Reinigungsbranche in der Deutschweiz festgesetzt. Während der Mindestlohn für einen Unterhaltsreiniger  im Moment bei CHF 17.05 liegt, erhöht sich dieser bis im Jahr 2015 auf CHF 18.50, was einer Steigerung von 8.5 Prozent entspricht. Zum Mindestlohn pro Stunde werden noch Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie der Anteil 13ter Monatslohn dazugerechnet. Die ARAG bezahlt ihren Mitarbeitern Löhne, die druchschnittlich 20% über den GAV-Mindestlöhnen liegen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Paritätischen Kommission